Aktuelles aus dem Infobrief 1/2025

BLV:Neues Informationsschreiben 2025/1 zu Crossmarketing

Wir, als BSS freuen uns über die Publikation des Bundesamts für Lebensmittelund Veterinärwesen (BLV) vom 17. März 2025.

Das BLV schreibt: "Es ist von entscheidender Bedeutung, dass sich die Verpackung von Säuglingsanfangsnahrung deutlich von der Verpackung von Folgenahrung unterscheidet, um jede Möglichkeit eines Crossmarketings grundsätzlich zu vermeiden. Ziel ist es, die Konsumentinnen und Konsumenten vor einer Verwirrung zu schützen und sicherzustellen, dass die gesetzlichen Anforderungen zum Schutz des Stillens und der Gesundheit von Säuglingen eingehalten werden."

Nach der schweizerischen Lebensmittelgesetzgebung ist Werbung, die Konsumentinnen und Konsumenten zum Kauf von Säuglingsanfangsnahrung anregt, verboten. Durch Crossmarketing - Aktivitäten, die ein Produkt nutzen, um ein anderes zu bewerben - wird dieses Gesetz umgangen. Das heisst konkret, Hersteller von Muttermilchersatzprodukten verwenden diese Taktikhäufig, um Säuglingsnahrung (für Säuglinge im Alter von 0-6 Monaten) mit anderen Muttermilchersatzprodukten zu verbinden, die für ältere Säuglinge oder Kleinkinder bestimmt sind. Die Werbung für Kleinkindermilch hat deshalb in vielen Ländern dramatisch zugenommen. Die Mütter sind durch diese Strategieverwirrt und glauben oft, dass es kaum Unterschiede zwischen den verschiedenen Produkten einer Produktreihe gibt. Infolgedessen werden junge Säuglinge mit Säuglingsmilch gefüttert, die ihren Nährstoffbedarf nicht decken kann. Die Praxis der Cross-Promotion von Muttermilchersatzprodukten muss eingedämmt werden, da sie die Gesundheit der Babys gefährdet(WHO/UNICEF 2019)*. Weitere Informationenfindet ihr unter: BLV Publikation des Bundesamts für Lebensmittel und Veterinärwesen (BLV)" mit folgendem Link: Mehr erfahren

*WHO/UNICEF information note: cross-promotion of infant formula and toddler milks

Ein grosses DANKESCHÖN geht an die Stiftung Stillförderung für ihr Engagement!

Verstösse gegen den WHO-Kodex melden

Immer wieder kommt es, auch online und auf Social Media, zu Verstössen gegen den WHO-Kodex. Bitte meldet diese Werbung, wenn möglich mit einem Screenshot sowie Angabe von Ort und Zeitpunkt bei der Stiftung Stillförderung: contact@stillfoerderung.ch

Den vollständigen Infobrief gibt es hier: LINK

Zurück