§ 1) Geltung AGB
Die AGB regeln den vertraglichen Abschluss, dessen Inhaltund die Abwicklung der Dienstleistungen in Zusammenhang mit Veranstaltungen.Die AGB gelten für alle Veranstaltungen, die von der BSS organisiert werden(unter anderem Fortbildungen, Events, Kongresse, Tagungen). Sie sindintegrierender Bestandteil des Vertrages mit den Veranstaltungsteilnehmer:innen(nachfolgend Teilnehmer:in). Sie ergänzen allfällige spezielle Regelungen füreinzelne Veranstaltungen.
§ 2) Anmeldung
2.1. Die Anmeldung für die Teilnahme an Veranstaltungenerfolgt in der Regel elektronisch und ist verbindlich. Zusätzlich aufgelisteteUnterlagen (Belege, etc.) sind beizubringen. Mit der Anmeldung akzeptiertder:die Teilnehmer:in die AGB.
2.2. Sofern die Teilnehmerzahl beschränkt ist und keine anderen Anmeldevoraussetzungen oderZulassungsbeschränkungen gelten, werden die Anmeldungen in der Reihenfolgeihres Eingangs berücksichtigt. Mitglieder der BSS haben Vorrang bei derBerücksichtigung der Anmeldung.
2.3. Mit der Anmeldung entsteht kein Anspruch aufDurchführung der Veranstaltung.
2.4. Der Eingang der Anmeldung wird mit dem Zustellen derRechnung bestätigt (Anmeldebestätigung).
§ 3) Vertragsabschluss und Vertragsdauer
3.1. Der Vertrag beginnt unter Vorbehalt des Erfüllens derAnmeldevoraussetzungen bzw. Zulassungsbeschränkungen mit der Zustellung derRechnung durch den BSS und endet nach Durchführung der Veranstaltung.
3.2. Der Rücktritt vom Vertrag und die Verschiebung derVeranstaltung werden separat geregelt.
3.3. Die Anmeldung und Teilnahme an einer Veranstaltung sindpersönlich und nicht auf andere Personen übertragbar.
§ 4) Veranstaltungsgebühr und Zahlungsfristen
4.1. Mit der Anmeldung verpflichtet sich der:dieTeilnehmer:in, die in Rechnung gestellte Teilnahmegebühr zu begleichen.
4.2. Die Rechnung ist innerhalb von 10 Tagen zu begleichen,sofern keine andere Zahlungsfrist kommuniziert wird. Grundsätzlich haben nurTeilnehmer:innen Zutritt zur Veranstaltung, welche die Veranstaltungsgebührbezahlt haben.
4.3. BSS behält sich vor, die Preise jederzeit zu ändern.Allfällige Preisänderungen werden auf der Webseite der BSS, dersowie im Veranstaltungsprogramm publiziert.
4.4. Die Anmeldung zu einer Veranstaltung ist verbindlich.Nichterscheinen entbindet nicht von der Zahlungspflicht.
4.5. Das Nichtbezahlen der Veranstaltungsgebühr gilt nichtals Abmeldung.
4.6. Kann aus Gründen wie Krankheit (ohne Arztzeugnis),Ferien, Militärdienst, Mutterschaft usw. nicht die ganze Veranstaltung besuchtwerden, so besteht kein Anspruch auf eine Reduktion der Veranstaltungsgebühr.
§ 5) Annullationskosten / Rücktritt
Bei Abmeldung von einer Veranstaltung werden grundsätzlichfolgende Kosten in Rechnung gestellt:
Bis 5 Wochen vor der Veranstaltung: keine Kosten
34 bis 7 Tage vor der Veranstaltung: 50% derVeranstaltungsgebühren
7 bis 0 Tage vor der Veranstaltung: volleVeranstaltungsgebühren
Vorbehalten bleiben spezielle Annullationsbedingungen derausgeschriebenen Veranstaltung. Die Abmeldung hat schriftlich zu erfolgen undist an BSS zu richten.
Abmeldungen, welche mit einem Arztzeugnis begründet werdenkönnen, werden nicht in Rechnung gestellt.
§ 6) Veranstaltungsausschluss
Bei grobem Fehlverhalten eines:einer Teilnehmer:in oderwiederholten Störens der Veranstaltung ist der BSS befugt, den:dieTeilnehmer:in per sofort von der Veranstaltung und auch für künftigeVeranstaltungen auszuschliessen. Die Veranstaltungsgebühr ist in diesem Falltrotzdem geschuldet und es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oderReduktion.
§ 7) Absage/ Verschiebung der Veranstaltung durch denVeranstalter
Der BSS behält sich das Recht vor, aus organisatorischenGründen oder bei ungenügenden Anmeldungen Veranstaltungen abzusagen oder aufeinen späteren Zeitpunkt zu verschieben. In diesen Fällen wird der:dieTeilnehmer:in umgehend informiert und die Teilnahmegebühr wird erlassen bzw.zurückerstattet. Weitergehende Forderungen können nicht erhoben werden.
§ 8) Datenschutz / Bild- und Tonaufnahmen
8.1. Der BSS bearbeitet die Daten, welche der:dieTeilnehmer:in in Zusammenhang mit der Veranstaltung angibt mit grössterSorgfalt und entsprechend den Vorgaben des schweizerischen Datenschutzgesetzes.. Mitder Anmeldung erklärt sich der:die Teilnehmer:in damit einverstanden, dass fürdie Organisation der Veranstaltung persönliche Daten elektronisch erfasstwerden. Aus diesen Daten werden beispielsweise Teilnahmelisten undE-Mail-Verteiler erstellt, welche den Referent:innen und Teilnehmer:innen derentsprechenden Veranstaltung zur Verfügung stehen.
8.2. Der BSS kann während der Veranstaltung Bild- undTonaufnahmen machen und diese für die Qualitätssicherung und zu Werbezweckenverwenden. Der:die Teilnehmer:in stimmt einer Abtretung seines/ihres Rechts ameigenen Bild für diese Zwecke zu.
8.3. Ohne ausdrückliches Einverständnis von BSS dürfen insämtlichen Räumlichkeiten der Veranstaltungen keine Video- oder Audio-Aufnahmendurch Teilnehmer:innen gemacht werden.
8.4. Der:die Teilnehmer:in verpflichtet sich ausdrücklich,alle erhaltenen Passwörter und Zugangsdaten vertraulich zu behalten, diese fürDritte unzugänglich aufzubewahren und nicht weiterzugeben.
§ 9) Urheberrecht
Der:die Teilnehmer:in verpflichtet sich, das Copyright allerabgegebenen und heruntergeladenen Unterlagen zu wahren.
§ 10) Haftung
10.1. Im Falle von Ansprüchen, unabhängig ihresRechtsgrundes, ist die Haftung der BSS, soweit gesetzlich zulässig,ausgeschlossen.
10.2. Für Unfälle, die sich während der Veranstaltung oderauf dem Hin- und Rückweg ereignen, sowie für Sachbeschädigungen und Diebstähleübernimmt der BSS keine Haftung.
10.3. Informationen in den Kursen werden von der BSS bzw.den Referent:innen nach bestem Wissen und Gewissen vermittelt. Trotzsorgfältiger inhaltlicher Kontrolle wird keine Gewährung für die Richtigkeit,Aktualität und Vollständigkeit übernommen. Jede Haftung für Schäden materielleroder ideeller Art, die durch die Nutzung oder Falschnutzung der Informationenverursacht werden, ist ausgeschlossen.
§ 11) Schlussbestimmungen
11.1. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle sich aus oderin Zusammenhang mit dem Vertragsschluss ergebenden Streitigkeiten ist Luzern.Vorbehalten bleiben abweichende zwingende Gerichtsstände des Bundesrechts.
11.2. Es findet Schweizer Recht Anwendung.
11.3. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.Die Unwirksamkeit einer Klausel berührt die Gültigkeit der anderenVertragsbestimmungen nicht.
Sursee, 23. Januar 2026