
Da für Selbsterfahrungen im Bereich Stillen keine BSS-gelabelten e-log-Punkte vergeben werden können, gelten folgende Regelungen:
Um während der Mutterschaft dennoch eine ausreichende Anzahl an BSS-gelabelten Punkten zu ermöglichen, wird die Gültigkeit des Zertifikats auf Antrag um ein Jahr verlängert – von drei auf vier Jahre. Hierfür ist ein Gesuch an die Geschäftsstelle einzureichen, zusammen mit einer Kopie der Geburtsurkunde
Zusätzlich besteht auf e-log die Möglichkeit, die Mutterschaft zu erfassen und dafür 10 ungelabelte e-log-Punkte zu erhalten.
Den vollständigen Infobrief gibt es hier: LINK