24.4.2026

Aktuelles aus dem Infobrief 2/2026

Da für Selbsterfahrungen im Bereich Stillen keine BSS-gelabelten e-log-Punkte vergeben werden können, gelten folgende Regelungen:

Um während der Mutterschaft dennoch eine ausreichende Anzahl an BSS-gelabelten Punkten zu ermöglichen, wird die Gültigkeit des Zertifikats auf Antrag um ein Jahr verlängert – von drei auf vier Jahre. Hierfür ist ein Gesuch an die Geschäftsstelle einzureichen, zusammen mit einer Kopie der Geburtsurkunde

Zusätzlich besteht auf e-log die Möglichkeit, die Mutterschaft zu erfassen und dafür 10 ungelabelte e-log-Punkte zu erhalten.

Den vollständigen Infobrief gibt es hier: LINK

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