Folgend findet ihr eine Zusammenstellung von Informationen zu häufig gestellten Fragen.
Frage: Wie wirkt sich der neue Taxpunktwert (TPW) auf meine Abrechnungen aus?
Antwort: Der Taxpunktwert wird mit der Anzahl Taxpunkte multipliziert, um den Preis einer medizinischen Leistung zu ermitteln. Für die Stillberatung gilt weiterhin der Taxpunkt 78 und für das Verbrauchsmaterial 7. Beide Werte könnt ihr mit dem neuen Taxpunktwert von 1.25 multiplizieren (gilt für Krankenkassen, die bei tarifsuisse ag angeschlossen sind und für die Krankenkasse CSS). Dies ergibt neu einen Betrag von CHF 106.25 anstatt CHF 85.00. (Siehe Tabelle unten)
Frage: Welche Krankenkassen übernehmen den neuen TPW noch nicht?
Antwort: Die Krankenkassen, die der Einkaufsgemeinschaft HSK AG angehören, erstatten weiterhin einen TPW von 1.0, da die Verhandlungen noch andauern. Dazu zählen die Krankenkassen: Helsana, Sanitas und KPT.
Frage: Gilt der neue TPW für alle Kantone und kann er höher sein als derjenige, den ich als Hebamme für die Stillberatung berechne?
Antwort: Der Tarifvertrag mit Anhang ist für die Still- und Laktationsberaterinnen BSS/IBCLC in der ganzen Schweiz gültig, während die der Hebammen kantonal geregelt und daher unterschiedlich hoch sind. Deshalb können die Still- und Laktationsberaterinnen BSS/IBCLC in einigen Kantonen einen höheren, in den meisten den gleichen und nur in drei Kantonen einen etwas niedrigeren TPW in Rechnung stellen.
Den vollständigen Infobrief gibt es hier: LINK