Ab dem 1. Juli 2025 können Still- und Laktationsberaterinnen BSS / IBCLC mit einem Taxpunktwert von 1.25 Franken abrechnen.
Es freut uns sehr, euch mitzuteilen, dass die der Tarifsuisse ag angeschlossenen 34 Krankenkassen (*siehe Auflistung unten) den neuen Taxpunktwert von 1.25 Franken genehmigt haben. Die dazugehörigen Verträge sind aktuell in der Ausarbeitung. Tarifsuisse ag hat daher eine Abrechnungsempfehlung an die Mitglieder gemacht, damit diese informiert sind und ab dem 1. Juli 2025 neu 1.25 Franken vergüten. Die Empfehlung an die Krankenkassen lautet wie folgt: „Der Taxpunktwert für die Stillberatung, erbracht von speziell ausgebildeten Pflegefachpersonen gemäss Art. 15 KLV, beträgt ab dem 1. Juli 2025 CHF 1.25.“
Die Verhandlungen müssen wir mit den verschiedenen Einkaufsgemeinschaften der Krankenkassen separat führen. Dies ist mit einigem zeitlichen Aufwand verbunden. Deshalb laufen bei den anderen Einkaufsgemeinschaften die Verhandlungen noch und der Taxpunktwert von 1 Franken besteht weiterhin. Sobald es Neuigkeiten gibt, werden wir euch umgehend informieren.
Folgende Tarifstruktur bleibt weiterhin für alle Krankenkassen bestehen:
Es ist unser Ziel, auch die Tarifstruktur anzupassen, da insbesondere die Wegentschädigung nicht mehr zeitgemäss ist. Zuerst gilt es nun, den ersten Meilenstein, nämlich die Erhöhung des Taxpunktwertes auf 1.25 Franken bei allen Krankenkassen zu verhandeln und anschliessend vertraglich festzuhalten.
*Bei folgenden Krankenkassen (knapp 90% aller Krankenkassen) gilt ab dem 1. Juli 2025 der Taxpunktwert von 1.25 Franken. Bei allen anderen Krankenkassen bleibt der Taxpunktwert noch bei 1.00 Franken.
Bei Fragen zur dieser Thematik dürft ihr euch gerne an Nina Hänsli von unserer Geschäftsstelle wenden office@stillen.ch. Als Mitglied des Verhandlungsteams gibt sie euch kompetent Auskunft.
Den vollständigen Infobrief gibt es hier: LINK