Aktuelles aus dem Infobrief 5/2024

IBCLC-Rezertifizierung und BSS-Zertifikat

Alle rezertifizierenden IBCLCs müssen während des jeweiligen fünfjährigen Zeitraums der Rezertifizierung verschiede Anforderungen erfüllen. Die IBLCE-Kommission fordert neu zwei Stunden WHO-Code-Fortbildung. Beginnend mit IBCLCs, deren Rezertifizierung im Jahr 2025 ansteht. Bei einer Rezertifizierung durch CERPs sollten diese zwei Stunden Teil der fünf erforderlichen E-CERPs sein. Der BSS hat schon reagiert und bietet am Stillkongress und bei den Fortbildungen 2025 interessante und umfassende Themen zum Thema WHO-Kodex an. Weitere Informationen zu den erhöhten Anforderungen von IBCLC findet unter: https://ibclc-commission.org/german-2/

Wichtig: Diese Bestimmungen gelten auch für das BSS-Zertifikat bzw. BSS-Still-und Laktationsberaterin, deren BSS-Zertifizierung im Jahr 2025 ansteht.

Tarifvertrag, Still- und Laktationsberatung nach Art. 15 KLV

Die Verhandlungen zum Vertrag und Taxpunktwert konnten, in Anbetracht der Dringlichkeit, zwischen dem SBK, BSS und den Versicherungen aufgenommen werden. Wir streben erste Resultate Mitte nächsten Jahres an. Der BSS hält euch weiterhin über den Verhandlungsstand auf dem Laufenden.

Den vollständigen Infobrief gibt es hier: LINK

Zurück